Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei Widersprüchlichkeit oder Doppeldeutigkeit zwischen der niederländischen Originalfassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der vorliegenden Übersetzung ist der niederländische Text verbindlich.
Artikel 1 – Anwendbarkeit der Bedingungen
1.1 Die vorliegenden Bedingungen gelten für
jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen LinguaFidelitas und einem
Auftraggeber, auf den LinguaFidelitas diese Bedingungen für
anwendbar erklärte.
1.2 Die vorliegenden Bedingungen finden auch auf
alle Verträge mit LinguaFidelitas Anwendung, zu deren Ausführung
Dritte hinzugezogen werden.
Artikel 2 – Angebote, Zustandekommen des Vertrags
2.1 Alle Angebote und Preisangaben des Übersetzers sind unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber
das Angebot von LinguaFidelitas schriftlich akzeptiert hat, oder
aber - wenn kein schriftliches Angebot abgegeben wurde - durch die
schriftliche Bestätigung eines vom Auftraggeber erteilten Auftrags
durch den Übersetzer. Konnte LinguaFidelitas nicht den vollständigen
Text einsehen, so kann er jedoch nach der Annahme des Angebots durch
den Auftraggeber die gemachte Preisangabe und die angegebenen Fristen
noch widerrufen. Alle Preisangaben und Angebote verstehen sich ohne
Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben
wird.
2.3 LinguaFidelitas darf denjenigen als seinen Auftraggeber
betrachten, der ihm den Auftrag erteilte, sofern dieser dabei nicht
ausdrücklich mitteilte, kraft eines Auftrags, im Namen und für
Rechnung eines Dritten zu handeln und unter der Voraussetzung, dass
LinguaFidelitas Name und Adresse dieses Dritten gleichzeitig mitgeteilt
wurden.
Artikel 3 – Änderung, Widerrufung von Aufträgen
3.1 Nimmt LinguaFidelitas nach dem Zustandekommen
des Vertrags Änderungen im Auftrag vor, die nicht geringer
Art sind, so ist LinguaFidelitas berechtigt, die Frist und/oder
das Honorar anzugleichen oder aber den Auftrag noch abzulehnen.
3.2 Widerruft der Auftraggeber einen Auftrag, so hat er die Bezahlung des bereits ausgeführten Teils des Auftrags vorzunehmen sowie eine Entschädigung auf der Grundlage eines Stundentarifs für bereits ausgeführte Nachforschungsarbeiten für den restlichen Teil des Auftrags zu zahlen.
3.3 Hat LinguaFidelitas für die Ausführung
des Auftrags Zeit reserviert und kann diese nicht mehr anderweitig
genutzt werden, so ist der Auftraggeber zu einer Entschädigung
von 50% des Honorars für den nicht ausgeführten Teil des
Auftrags verpflichtet.
Artikel 4 – Ausführung der Aufträge, Geheimhaltung
4.1 LinguaFidelitas ist verpflichtet, den Auftrag
nach bestem Wissen und Können und mit gutem Fachwissen für
das vom Auftraggeber spezifizierte Ziel auszuführen.
4.2 LinguaFidelitas wird alle vom Auftraggeber
zur Verfügung gestellte Information streng vertraulich behandeln.
LinguaFidelitas wird seine Mitarbeiter zur Geheimhaltung verpflichten.
LinguaFidelitas haftet jedoch nicht für die Verletzung der
Geheimhaltungspflicht durch seine Mitarbeiter, wenn er glaubhaft
machen kann, dass er diese Verletzung nicht verhindern konnte.
4.3 Wurde nicht ausdrücklich das Gegenteil
vereinbart, so ist LinguaFidelitas berechtigt, den Auftrag von einem
Dritten (mit)ausführen zu lassen, und zwar unbeschadet seiner
Verantwortlichkeit in Bezug auf die vertrauliche Behandlung und
ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags. LinguaFideletas
hat den betreffenden Dritten zur Geheimhaltung zu verpflichten.
4.4 Der Auftraggeber stellt auf Wunsch inhaltliche Informationen über den zu übersetzenden Text sowie Dokumentation und Terminologie zur Verfügung. Der Versand der betreffenden Schriftstücke erfolgt jeweils für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
4.5 LinguaFidelitas garantiert nicht die Richtigkeit
der ihm vom Auftraggeber verschafften Angaben und übernimmt keine
Verantwortung für welchen Schaden auch immer, falls er von falschen
oder unvollständigen vom Auftraggeber erteilten Angaben ausgeht,
auch wenn diese in gutem Glauben zur Verfügung gestellt wurden.
Artikel 5 – Geistiges Eigentum
5.1 Der Auftraggeber schützt den Übersetzer
gegen Forderungen Dritter wegen einer angeblichen Verletzung von
Eigentums-, Patent-, Urheber- oder anderen geistigen Eigentumsrechten
im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags.
Artikel 6 – Vertragsauflösung
Falls LinguaFidelitas seine Verpflichtungen nicht erfüllt sowie
auch im Falle des Konkurses, des Zahlungsaufschubs oder der Auflösung
des Unternehmens des Auftraggebers ist LinguaFidelitas ohne jegliche
Schadensersatzpflicht berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise
aufzulösen oder aber dessen Durchführung aufzuschieben.
LinguaFidelitas kann alsdann die sofortige Bezahlung des ihm zustehenden
Betrags verlangen.
Artikel 7 – Reklamationen und Konflikte
7.1 Beschwerden in Bezug auf das Gelieferte sind
vom Auftraggeber so rasch wie möglich vorzubringen und sind
dem Übersetzer auf jeden Fall innerhalb von fünf Werktagen
nach der Lieferung in Schriftform mitzuteilen. Das Vorbringen einer
Beschwerde befreit den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.
7.2 Ist die Beschwerde berechtigt, so wird LinguaFidelitas
versuchen das Gelieferte innerhalb eines angemessenen Zeitraums
zu verbessern oder zu ersetzen. Wenn LinguaFidelitas der Forderung
nach einer Verbesserung billigerweise nicht entsprechen kann wird
sie eventuell einen Preisnachlass gewähren.
7.4 Das Beschwerderecht des Auftraggebers verfällt, falls er das Gelieferte bearbeitete oder bearbeiten ließ und daraufhin an einen Dritten weiterlieferte.
Artikel 8 – Lieferfrist und -termin
8.1 Die vereinbarte Lieferfrist ist eine angestrebte
Frist, es sei denn, es wurde ausdrücklich in Schriftform etwas
anderes vereinbart. LinguaFidelitas ist verpflichtet, den Auftraggeber
unmittelbar in Kenntnis zu setzen, sobald ihm deutlich wird, dass
eine fristgerechte Lieferung nicht möglich ist.
8.2 Bei einer anzulastenden Überschreitung
der zugesagten Frist ist der Auftraggeber zu einer einseitigen Auflösung
des Vertrags berechtigt, falls auf die Vertragsdurchführung
billigerweise nicht länger gewartet werden kann. Dies entbindet
den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverplichtung der schon
geliefertne Teil der Übersetzung.
8.3 Die Lieferung gilt zum Zeitpunkt der persönlichen
Ablieferung oder der Versendung per Mail, Fax, Kurier oder per Post.
8.4 Die Lieferung von Daten über elektronische Post gilt in dem Augenblick als erfolgt, in dem das Medium die Versendung bestätigt hat.
Artikel 9 – Honorar und Bezahlung
9.1 Das Honorar LinguaFidelitas basiert im Prinzip
auf einem Worttarif.. LinguaFidelitas kann dem Auftraggeber zugleich
neben seinem Honorar auch die mit der Durchführung des Auftrages
verbundenen Auslagen in Rechnung stellen.
9.2 Das Honorar versteht sich ohne Umsatzsteuer., es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
9.3 Rechnungen sind spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in der Währung zu begleichen, in der die Rechnung erstellt wurde. Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen ist der Auftraggeber unverzüglich und ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug. In einem solchen Fall hat der Auftraggeber für den Rechnungsbetrag die gesetzlichen Zinsen ab dem Verzugsdatum bis zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung zu zahlen.
9.4 Alle Inkassokosten werden gegen Ihren Schuldner
geltend gemacht. Im Fall außergerichtlicher Inkassokosten gilt ein Inkassotarif von 15% für die ersten EUR 2269,45) der Gesamtsumme mit Zinsen und ein Tarif von 10% für den darüberliegenden Betrag mit einem Minimum von EUR 68,08.
Artikel 10 – Haftung: Gewährleistung
10.1 LinguaFidelitas haftet ausschließlich
für den Schaden, der die unmittelbare und nachweisliche Folge
der dem Übersetzer anzulastenden Fehler ist. LinguaFidelitas
haftet niemals für alle anderen Schadensformen, wie etwa Betriebsschaden,
Verzögerungsschaden und Gewinnausfall. Die Haftung beschränkt
sich auf jeden Fall auf einen Betrag, der dem Rechnungsbetrag des
betreffenden Auftrags ohne Umsatzsteuer entspricht.
10.2 Die Doppeldeutigkeit des zu übersetzenden
Textes befreit LinguaFidelitas von jeglicher Haftpflicht.
10.3 Die Beurteilung der Frage, ob ein zu übersetzender Text oder die Übersetzung bestimmte Risiken für Personenschaden beinhaltet, ist völlig für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
10.4 LinguaFidelitas haftet nicht für die
Beschädigung oder den Verlust der zur Durchführung des
Auftrags zur Verfügung gestellten Dokumente, Informationen
oder Informationsträger. LinguaFidelitas haftet auch nicht
für einen Schaden, der infolge der Benutzung von Informationstechnologie
und modernen Telekommunikationsmitteln entsteht.
10.5 Die Haftung des Übersetzers beschränkt
sich in allen Fällen auf EUR 3000,- pro Ereignis.
10.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet LinguaFidelitas
gegen alle Forderungen Dritter zu schützen, die aus der Benutzung
des Gelieferten entstehen, es sei denn, es besteht für LinguaFidelitas
aufgrund des vorliegenden Artikels eine Haftpflicht.
Artikel 11 – Höhere Gewalt
11.1 Unter höherer Gewalt werden in den vorliegenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen außer dem, was darunter
im Gesetz und in der Rechtsprechung verstanden wird, alle von außen
her entstehenden Ursachen verstanden, und zwar vorhergesehene und
unvorhergesehene, auf die LinguaFidelitas keinen Einfluss ausüben
kann, wodurch er jedoch nicht imstande ist, seinen Verpflichtungen
nachzukommen. Darunter werden in jedem Fall, jedoch nicht ausschließlich,
verstanden: Feuer, Unfall, Krankheit, Arbeitseinstellung, Aufruhr,
Krieg, staatliche Maßnahmen und Transportbehinderungen.
11.2 Während der Situation der höheren
Gewalt werden die Verpflichtungen LinguaFidelitas aufgeschoben.
Dauert der Zeitraum, in dem LinguaFidelitas durch höhere Gewalt
die Erfüllung der Verpflichtungen nicht möglich ist, länger
als zwei Monate an, so sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag
aufzulösen, und zwar ohne dass in einem solchen Fall eine Schadensersatzpflicht
besteht. Ist der Auftraggeber Konsument, so gilt die im vorliegenden
Absatz genannte Aufschubsbefugnis nur, sofern ihm diese Befugnis
aufgrund des Gesetzes zusteht.
11.3 Hat LinguaFidelitas bei Beginn der Situation
der höheren Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt
oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, so
ist er berechtigt, die bereits verrichtete Arbeit gesondert zu fakturieren
und der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen,
als handle es sich um einen gesonderten Vertrag.
Artikel 12 – Anwendbares Recht
12.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzer findet niederländisches Recht Anwendung.
12.2 Alle Konflikte in Bezug auf die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Urteil des zuständigen niederländischen Gerichts unterworfen.
Artikel 13 – Hinterlegung und Eintragung
13.1 Die vorliegenden revidierten, allgemeinen
Geschäftsbedingungen wurden bei der Industrie- und Handelskammer
Hilversum am 5. Juni 2007 unter der Hinterlegungsnummer 32119401
hinterlegt.
13.2 LinguaFidelitas ist in der Industrie- und Handelskammer
Hilversum unter der Nummer 32119401 eingetragen. |