Allgemeine Geschäftsbedingungen
Association of Translation Agencies (ATA)
http://www.ataweb.nl/
Bei Widersprüchlichkeit oder Doppeldeutigkeit zwischen der niederländischen Originalfassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der vorliegenden Übersetzung ist der niederländische Text verbindlich.
Definition
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter „das Übersetzungsbüro“ folgendes Übersetzungsbüro verstanden: Vertaalbureau LinguaFidelitas V.o.F., mit Sitz in 1222 JZ, Hilversum. Berlagelaan 36A, Niederlande.
Artikel 1 - Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Rechtsverhältnisse zwischen dem Übersetzungsbüro und dem Auftraggeber anzuwenden. Sie ersetzen – sofern nicht ausdrücklich vom Übersetzungsbüro schriftlich genehmigt - alle etwaigen Verkaufs- und Lieferbedingungen, auf die sich der Kunde bezieht, die er vorbringt oder auf die er sich stützt.
Artikel 2 - Angebote, Vertragsabschlüsse
2.1 Vom Übersetzungsbüro unterbreitete Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
2.2 Das Übersetzungsbüro kann seine angegebenen Preise oder Lieferbedingungen widerrufen, falls es vor Abgabe des Angebots keine Möglichkeit hatte, den gesamten zu übersetzenden Text zu sehen. Die mündliche oder schriftliche Annahme des vom Übersetzungsbüro gemachten Angebots durch den Auftraggeber oder - falls das Übersetzungsbüro kein Angebot gemacht hat - die schriftliche Bestätigung der Auftragserteilung durch das Übersetzungsbüro begründen einen Vertrag.
2.3 Für das Übersetzungsbüro kann jede natürliche oder juristische Person als Auftraggeber gelten, die ihm einen Auftrag erteilt hat, es sei denn, diese natürliche oder juristische Person hat ausdrücklich erklärt, dass sie im Auftrag und auf Rechnung eines Dritten handelt, dessen Namen und Anschrift sie dem Übersetzungsbüro bei Auftragserteilung mitteilt.
2.4 Vereinbarungen mit und Zusagen von Vertretern oder Mitarbeitern des Übersetzungsbüros sind erst nach schriftlicher Bestätigung des Übersetzungsbüros rechtsverbindlich.
2.5 Das Übersetzungsbüro ist bei berechtigtem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers befugt, vor Beginn oder Fortsetzung der Auftragsausführung vom Auftraggeber eine Sicherheitsleistung zu verlangen.
Artikel 3 - Änderung und Annullierung von Verträgen
3.1 Nimmt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss wesentliche Änderungen am Auftrag vor, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, entweder den angegebenen Preis und/oder die Lieferfrist zu ändern oder die Auftragsausführung nachträglich abzulehnen. Im letzteren Fall zahlt der Auftraggeber für die bereits ausgeführte Übersetzungsarbeit und es tritt Absatz 3 dieses Paragraphen in Kraft.
3.2 Bei Annullierung eines Auftrags durch den Auftraggeber ist das Übersetzungsbüro berechtigt, die Zahlung für bereits ausgeführte Übersetzungsarbeiten im Rahmen dieses Auftrags sowie eine Entschädigung für die für den restlichen Auftrag durchgeführten Recherchen auf Stundenbasis zu fordern. Das Übersetzungsbüro stellt dem Auftraggeber auf Verlangen die bereits ausgeführten Übersetzungsarbeiten zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Qualität.
3.3 Sollte das Übersetzungsbüro für die Auftragsausführung Zeit eingeplant haben, kann es dem Kunden für den nicht ausgeführten Teil der Übersetzungsarbeit 50 % des angegebenen Preises in Rechnung stellen.
Artikel 4 - Ausführung von Aufträgen, Geheimhaltung
4.1 Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich, die Aufträge nach besten Kräften und notwendigem Fachwissen im Hinblick auf den vom Auftraggeber spezifizierten Zweck des zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Textes auszuführen.
4.2 Das Übersetzungsbüro behandelt alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen streng vertraulich, sofern dies im Zusammenhang mit der Auftragsausführung möglich ist. Das Übersetzungsbüro verpflichtet seine Mitarbeiter ebenso zur Geheimhaltung. Das Übersetzungsbüro ist jedoch nicht für die Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch seine Mitarbeiter haftbar, wenn es den hinreichenden Nachweis erbringen kann, dass es außerstande war, die Verletzung der Geheimhaltungspflicht zu verhindern.
4.3 Vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung ist das Übersetzungsbüro unbeschadet seiner Geheimhaltungspflicht und der ordnungsgemäßen Auftragsausführung berechtigt, Dritte zu beauftragen, den Auftrag (insgesamt oder teilweise) auszuführen. Das Übersetzungsbüro verpflichtet jeden an der Auftragsausführung beteiligten Dritten zur Geheimhaltung aller Informationen. Das Übersetzungsbüro ist nicht für die Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch diese Dritten haftbar, wenn es den hinreichenden Nachweis erbringen kann, dass es außerstande war, die Verletzung der Geheimhaltungspflicht zu verhindern.
4.4 Der Auftraggeber kommt dem etwaigen Verlangen des Übersetzungsbüros nach inhaltlichen Erläuterungen über den zu übersetzenden Text und/oder nach Bereitstellung von Dokumentation und Terminologielisten – sofern verfügbar – so weit wie möglich nach. Der Versand dieser Unterlagen erfolgt immer zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.
Artikel 5 - Lieferfrist und -datum
5.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind die Lieferdaten vorläufig. Das Übersetzungsbüro unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, sollte es feststellen, dass es ein Lieferdatum nicht einhalten kann.
5.2 Kann das Übersetzungsbüro ein bestimmtes schriftlich vereinbartes Lieferdatum nicht einhalten und ist dem Auftraggeber eine Verzögerung in vernünftigem Rahmen nicht zuzumuten, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall ist das Übersetzungsbüro jedoch nicht zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet. Dieser Vertragsrücktritt lässt die Verpflichtung des Auftraggebers unverletzt, die bereits ausgeführten Teile des Auftrages zu bezahlen.
5.3 Die Auslieferung gilt zum Zeitpunkt des Versands. Als Zeitpunkt des Versands gilt der Augenblick der Sendungsaufgabe bei der Post, die Übergabe an den Kurier, bei elektronischem Versand (Telefax, E-Mail, Kurier, Modem und/oder ftp) usw. gilt der Augenblick, an dem das Medium den Versand vollständig ausgeführt hat.
5.4 Der Auftraggeber unterstützt das Übersetzungsbüro bei der Auftragsausführung, indem er in vernünftigem Rahmen alle erforderlichen oder wünschenswerten Maßnahmen im Hinblick auf die rechtzeitige Auftragsausführung ergreift.
5.5 Der Auftraggeber bemüht sich nach besten Kräften, die Auslieferung des nach Maßgabe des Vertrags vom Übersetzungsbüro gefertigten Produkts zu erleichtern. Jede Annahmeverweigerung des Produkts des Übersetzungsbüros stellt eine Leistungsstörung seitens des Kunden dar, und die Bestimmungen von Paragraph 6.5 finden entsprechend Anwendung, auch wenn keine ausdrückliche Annahmeaufforderung erfolgte.
Artikel 6 - Preise und Zahlung
6.1 Die Preise errechnen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, anhand des geltenden Stunden- oder Wortsatzes des Übersetzungsbüros. Das Übersetzungsbüro kann dem Auftraggeber neben dem Honorar ferner die mit der Ausführung des Auftrags verbundenen Unkosten in Rechnung stellen. Es steht dem Übersetzungsbüro frei, für jede Kombination der Ausgangs- und Zielsprache einen Mindestsatz zu berechnen.
6.2 Der vom Übersetzungsbüro angegebene Preis gilt ausschließlich für Produkte, die den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
6.3 Das Übersetzungsbüro ist berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, falls der Auftraggeber einen besonders arbeitsaufwendigen Text, eine undeutliche Kopie, ungeeignete Software oder Dateien bereitstellt, die dem Übersetzungsbüro größeren Arbeitsaufwand oder mehr Kosten verursachen als das Übersetzungsbüro bei Abschluss des Vertrages erwarten konnte, wobei die vorstehende Aufzählung nicht vollständig ist.
6.4 Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
6.5 Rechnungen sind spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum (oder innerhalb eines anderen, vom Übersetzungsbüro schriftlich angegeben Zeitraums) ohne jeden Abzug, jede Aufrechnung oder irgendeinen Aufschub netto in der Währung zu zahlen, in der die Rechnung ausgestellt ist. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Auftraggeber sofort und ohne Mahnung in Verzug und muss zusätzlich zum Rechnungsbetrag ab dem Fälligkeitstag bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung die gesetzlichen Zinsen + 2 % zahlen.
6.6 Die Gebühr für außergerichtliche Inkassokosten beträgt 15 % für die ersten EUR 2.500 des Kapitalbetrags einschließlich der gesetzlichen Zinsen und 10 % für den Restbetrag, zuzüglich eines Mindestbetrags in Höhe von EUR 100 je Rechnung.
Artikel 7 - Reklamationen und Streitigkeiten
7.1 Der Auftraggeber ist gehalten, etwaige Reklamationen über das gelieferte Produkt des Übersetzungsbüros baldmöglichst schriftlich anzuzeigen, jedoch spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt des oben definierten Produkts. Das Vorbringen einer Reklamation entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
7.2 Wenn der Auftraggeber die Richtigkeit von bestimmten Übersetzungslösungen anzweifelt und das Übersetzungsbüro um Erläuterung bittet und falls das Übersetzungsbüro daraufhin deutlich machen kann, dass die Übersetzungen korrekt sind, hat das Übersetzungsbüro das Recht die in diesem Zusammenhang erbrachte Arbeitsleistung und weitere anfallende Kosten vollständig dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
7.3 Wird innerhalb der in Absatz 7.1 genannten Frist keine Reklamation vorgebracht, gilt das Produkt als voll angenommen, und das Übersetzungsbüro entspricht Reklamationen nur, wenn es dies für angemessen erachtet. Änderungen durch das Übersetzungsbüro von irgendeinem Teil des übersetzten oder bearbeiteten Textes auf Verlangen des Auftraggebers stellen kein Eingeständnis der Lieferung einer fehlerhaften Leistung durch das Übersetzungsbüro dar.
7.4 Bei einer begründeten Reklamation wird dem Übersetzungsbüro eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder zum Ersatz des Produkts eingeräumt. Kann man bei vernünftiger Betrachtungsweise davon ausgehen, dass das Übersetzungsbüro die verlangte Nachbesserung oder den Ersatz nicht leisten kann, hat das Übersetzungsbüro die Möglichkeit, dem Kunden einen Preisnachlass zu gewähren.
7.5 Gelingt es den Parteien nicht, ihren Streit innerhalb einer angemessenen Frist durch einen Vergleich beizulegen, können sie den Streitfall innerhalb von zwei Monaten nachdem sie festgestellt haben, dass sie den Streit nicht beilegen können, vor die Schlichtungsstelle der Association of Translation Agencies (ATA) bringen. Der Streit wird nach der Schiedsordnung der ATA durch einen Schiedsausschuss entschieden. Falls der Auftraggeber eine Schlichtung vor diesem Gremium wünscht, verpflichtet sich das Übersetzungsbüro hieran mitzuwirken. Die Entscheidung des Schiedsausschusses ist für beide Parteien rechtsverbindlich.
7.6 Das Recht des Auftraggebers auf Reklamation verfällt, wenn er den Teil des Produkts, auf den sich die Reklamation bezieht, selbst bearbeitet hat oder in seinem Auftrag hat bearbeiten lassen, unabhängig davon, ob er das Produkt anschließend an einen Dritten ausgeliefert hat oder nicht.
Artikel 8 - Haftung; Schadloshaltung
8.1 Das Übersetzungsbüro haftet ausschließlich für einen Schaden, der nachweislich eine unmittelbare Folge eines dem Übersetzungsbüro zurechenbaren Mangels ist. Das Übersetzungsbüro ist keinesfalls haftbar für andere Formen von Schaden, wie Folgeschaden, Gewinnausfall oder Schaden aufgrund von Verzögerungen.
8.2 Die Haftung des Übersetzungsbüros ist auf jeden Fall bis zum Rechnungsbetrag, exkl. Mehrwertsteuer des bereits in Rechnung gestellten und/oder gelieferten Teil des betroffenen Auftrages beschränkt. Die Haftbarkeit des Übersetzungsbüros ist auf jeden Fall bis zum einem Gesamtbetrag von EUR 45.000 pro Vorgang oder zusammenhängenden Vorgängen beschränkt.
8.3 Eine etwaige Mehrdeutigkeit des zu übersetzenden Texts entbindet das Übersetzungsbüro von jeglicher Haftung.
8.4 Die Beurteilung der Frage, ob die Verwendung eines vom Übersetzungsbüro zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Textes oder der vom Übersetzungsbüro gelieferten Übersetzung / bearbeiteten Version desselben die Gefahr von Schaden oder die Gefahr des Verlustes aufgrund von Schaden birgt, geht allein zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.
8.5 Das Übersetzungsbüro haftet nicht für Schäden an oder für den Verlust von Dokumenten, Daten oder Datenträgern, die der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, um die Erfüllung des Vertrags zu erleichtern. Das Übersetzungsbüro haftet ferner nicht für Kosten und/oder Schäden, die durch den Einsatz von Informationstechnik und Telekommunikationsmitteln, den Transport oder Versand von Daten oder Datenträgern oder durch etwaige Computerviren in den vom Übersetzungsbüro gelieferten Dateien oder Datenträgern verursacht werden.
8.6 Der Auftraggeber sichert dem Übersetzungsbüro Schadloshaltung zu gegen alle Ansprüche Dritter, die aus der Verwendung des gelieferten Produkts ableiten.
8.7 Der Auftraggeber sichert im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Vertrages dem Übersetzungsbüro Schadloshaltung zu gegen alle Ansprüche Dritter wegen angeblichen Verstoßes des Eigentums-, Patent,- Autorenrecht und alle anderen Rechten des geistigen Eigentums.
Artikel 9 – Auflösung und höhere Gewalt
9.1 Falls der Auftraggeber nicht seinen Verpflichtungen nachkommt, falls der Auftraggeber in Konkurs geht oder dessen Insolvenz beantragt wird, falls der Auftraggeber um einen Zahlungsvergleich gebeten hat oder ihm dieser angeboten wurde, falls ein Insolvenzverfahren für natürliche Personen für den Auftraggeber beantragt wurde oder für den Fall der Liquidation des Unternehmens des Auftraggebers ist das Übersetzungsbüro, ohne schadensersatzpflichtig zu sein, befugt, den Vertrag teilweise oder vollständig aufzuheben bzw. die Ausführung des Vertrages aufzuschieben. Das Übersetzungsbüro kann sofortige Begleichung der ihm zustehenden Ansprüche fordern.
9.2 Kann das Übersetzungsbüro seinen Verpflichtungen durch Umstände, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, nicht nachkommen, ist es berechtigt, ohne schadenersatzpflichtig zu sein, den Vertrag auszusetzen. Zu solchen Umständen (höhere Gewalt) gehören auf jeden Fall, jedoch nicht ausschließlich, Feuer, Unfall, Krankheit, Streik, Aufruhr, Krieg, Transportbehinderungen, behördliche Maßnahmen, Leistungsunterbrechung von Internet-Providern, Nachlässigkeiten von Kurier- und Transportdienstleistern oder andere Ereignisse höherer Gewalt, die das Übersetzungsbüro nicht beeinflussen kann.
9.3 Sollte das Übersetzungsbüro aufgrund höherer Gewalt gezwungen sein, die weitere Auftragsausführung einzustellen, ist der Kunde nichtsdestotrotz zur Zahlung der bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeit und der damit verbundenen Kosten und Unkosten verpflichtet.
Artikel 10 - Urheberrecht
10.1 Wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anders vereinbart ist, gehen die Urheberrechte auf durch das Übersetzungsbüro angefertigte Übersetzungen in dem Augenblick auf den Auftraggeber über, in dem der Auftraggeber seinen finanziellen und übrigen Vertragsverpflichtungen gegenüber dem Übersetzungsbüro bezüglich des betrefflichen Auftrages vollständig nachgekommen ist.
Artikel 11 - Anwendbares Recht
11.1 Alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Auftrageber und dem Übersetzungsbüro unterliegen dem niederländischen Recht.
11.2 Alle Streitigkeiten, für die keine rechtsverbindliche Entscheidung des ATA-Schiedsausschusses gemäß Absatz 7.5 gefällt werden konnte, werden vor das zuständige Gericht am Geschäftssitz des Übersetzungsbüros gebracht.
Artikel 12 - Eintragung
12.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden im April 2003 bei der Industrie- und Handelskammer Utrecht eingereicht und sind dort unter der Depotnummer GV 4131 verwahrt.
12.2 Die Association of Translation Agencies ist unter der Nummer 404 826 90 in das Verbandsregister der Industrie- und Handelskammer Utrecht eingetragen.
Bei mehrsprachigen Versionen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist immer die niederländische Version ausschlaggebend. Ein Exemplar dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auf Wunsch kostenlos zugesandt. |